Am Ostermontag wurde die Feuerwehr Gaiberg zu einem Technische-Hilfeleistungseinsatz alarmiert. Bei einem Unfall im Bereich der SchillerstraĂe / Bammentaler StraĂe hatte sich ein Pkw ĂŒberschlagen. Bei Eintreffen der Feuerwehr hatte sich die Fahrerin des verunfallten Fahrzeugs schon selbst aus ihrem Fahrzeug befreien können. Die EinsatzkrĂ€fte beförderten das Fahrzeug aus dem Graben und vom Dach wieder auf die RĂ€der, so dass es vom Abschleppdienst ohne gröĂeren Aufwand aufgeladen werden konnte; auf Anweisung der Polizei unterstĂŒtzte die Feuerwehr die Verkehrsregelung. Im Einsatz waren 16 Feuerwehrleute mit zwei Einsatzfahrzeugen.
Information zum Verbrennen von GrĂŒnschnitt und GĂ€rtnerischen AbfĂ€llen
FĂŒr das Verbrennen von GrĂŒnschnitt und GĂ€rtnerischen AbfĂ€llen gelten bestimmte Voraussetzungen und Anforderungen:
Pflanzliche AbfĂ€lle, die auf landwirtschaftlich oder gĂ€rtnerisch genutzten GrundstĂŒcken anfallen, können auĂerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile auf dem GrundstĂŒck, auf dem sie anfallen, verbrannt werden, soweit sie nicht anderweitig entsorgt bzw. verarbeitet werden können.
Diese AbfĂ€lle dĂŒrfen nur unter stĂ€ndiger Aufsicht von einer zuverlĂ€ssigen Person verbrannt werden.
Die AbfĂ€lle mĂŒssen so trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen.
Das Abbrennen der AbfÀlle ist so zu steuern, dass das Feuer unter stÀndiger Kontrolle gehalten wird.
Bevor die Feuerstelle verlassen wird ist durch die Aufsichtsperson sicherzustellen, dass Feuer und Glut erloschen sind.
Folgende MindestabstÀnde sind einzuhalten:
– 50 Meter von GebĂ€uden und BaumbestĂ€nden
– 100 Meter von Bundes-, Landes-, und KreisstraĂen
Eine Anmeldung solcher GrĂŒnschnittverbrennungen bei der Gemeinde, Ordnungsbehörde, sollte erfolgen.
Wichtig ist jedoch unbedingt die Einhaltung der Vorschriften.
Sollte mind. eine dieser Vorschriften nicht eingehalten werden und es zu einem Feuerwehreinsatz kommen, zĂ€hlt das ursprĂŒnglich geplante âNutzfeuerâ als Brand und ist durch die Feuerwehr abzulöschen. Dieser Einsatz wird dem Verantwortlichen von der Gemeinde in Rechnung gestellt.
Zudem muss die Feuerwehr auch bei einem angemeldeten Nutzfeuer bei einer Alarmierung durch die Leitstelle auf jeden Fall die Brandstelle anfahren, um zu kontrollieren, ob es sich nicht um ein auĂer Kontrolle geratenes Nutzfeuer oder sogar um ein zusĂ€tzliches Schadensfeuer im zufĂ€llig gleichen Gebiet handelt.
Absage Fest zum 140-jÀhrigen JubilÀum Feuerwehr Gaiberg
In Anbetracht der derzeitigen Krise aufgrund des Coronavirus haben wir uns entschlossen, unser fĂŒr den 22. und 23.5.2020 geplantes Fest zum 140-jĂ€hrigen JubilĂ€um der Feuerwehr Gaiberg abzusagen.
Ebenso werden auch fĂŒr April alle Feuerwehrtermine – Ăbungen und Treffen der Aktiven Wehr, der Feuerwehr-SanitĂ€ter, der Alterswehr, der Jugendfeuerwehr und der Bambinis – abgesagt.
Wir sind aber auch in dieser Krise jederzeit fĂŒr Sie einsatzbereit.
Bleiben Sie gesund!
Ihre Feuerwehr Gaiberg