Häufig gestellte Fragen

Was tun wenn es brennt?

Grundregeln:

  • Ruhe bewahren
  • Panik vermeiden
  • Schnell handeln
  • Vor jedem Löschversuch die Feuerwehr alarmieren

Notruf 112

  • Danach fragt die Feuerwehr:
  • Wer ist am Telefon?
  • Wo brennt es?
  • Was brennt?
  • Wie ist die Situation?
  • Welche Gefahr besteht für Menschen und/oder Tiere?

Hinweise:

  • Erst auflegen, wenn das Gespräch von der Leitstelle beendet wurde.
  • Es können auch Feuermelder und Notrufsäulen benutzt werden.

Verhalten bis zum Eintreffen der Feuerwehr:

  • Bis zum Eintreffen der Feuerwehr sollte die Zeit für Selbsthilfemaßnahmen genutzt werden
    (Personen retten, Erstbrandbekämpfung) sofern keine Gefahr für das eigene Leben besteht.
  • Wenn möglich, Brandbekämpfung mit vorhandenen Löschgeräten durchführen.
  • Unterschätzen Sie niemals die Gefahr, indem Sie glauben, das Feuer allein löschen zu können – falscher Ehrgeiz ist gefährlich.
  • Gefährdete Personen verständigen – sofern erforderlich und möglich aus dem Gefahrenbereich bringen.
  • Wenn möglich, brennbare Gegenstände aus der Nähe des Brandes entfernen.
  • Türen geschlossen halten, um die Ausbreitung von Rauch und Flammen zu vermeiden.
  • Eingeschlossene Personen sollten sich bemerkbar machen.
  • Unter keinen Umständen Aufzüge benutzen.
  • Anfahrten und Zugänge für die Feuerwehr freihalten – Schlüssel für verschlossene Räume bereithalten.

Nach Ankunft der Feuerwehr dem Einsatzleiter kurze und sachliche Auskunft geben über:

  • Lage der Brandstelle
  • Ausdehnung des Brandes
  • Gefährliche Stoffe
  • Zugang zum Brandherd
  • vermisste oder gefährdete Personen.

Rauchmelder retten Leben!

Brandtote sind Rauchtote
Täglich verunglücken zwei Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer wurden nachts im Schlaf überrascht. Denn Rauch ist schneller und lautloser als Feuer.
Achtung! Beim Schlafen ist der Geruchssinn ausgeschaltet.

Die jährlichen Folgen in Deutschland:
600 Brandtote, 5.000 Brandverletzte und 5,5 Mrd. EUR Brandschäden im Privatbereich

Rauchmelder als Lebensretter
Da bereits das Einatmen einiger Lungenfüllungen mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung.
Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.
Wählen Sie den Feuerwehrruf 112.
Zigarettenrauch im Abstand von 1 m zum Rauchmelder und brennende Kerzen lösen bei qualitativ guten Rauchmeldern keinen Alarm aus.

Wie ein Rauchmelder funktioniert
Wenn die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönt einen Monat lang regelmäßig ein Warnsignal.
Testen Sie die Funktion Ihres Rauchmelders alle drei Monate mit Hilfe der Prüftaste.
Die Sensoren arbeiten nach dem optischen Prinzip, d. h. in der Messkammer des Rauchmelders werden regelmäßig Lichtstrahlen ausgesendet, die im Normalzustand nicht auf die Fotolinse treffen. Bei Raucheintritt in die Rauchmesskammer werden die ausgesendeten Lichtstrahlen gestreut und auf die Fotolinse abgelenkt. Das so erkannte Rauchsignal löst den lauten Alarmton aus.

Wo installiert man Rauchmelder?
Rauchmelder gehören an die Decke in die Raummitte und können mit den Schrauben und Dübeln, die dem Gerät beigefügt sind, einfach montiert werden. Rauchmelder sind etwa nur so groß wie eine Kaffeetasse, weiß und an der Decke unauffällig.

So schützen Sie sich am besten:
Mindestschutz:
– pro Etage ein Rauchmelder

Erweiterter Schutz:
– Kinder- und Schlafzimmer
– Hobbyräume
– Küchen mit Dunstabzug
– Dachboden
– Heizungskeller

Um Fehlalarme zu vermeiden, achten Sie darauf, dass die Rauchmelder nicht in Räumen eingesetzt werden, in denen Wasserdampf oder eine hohe Staubbelastung vorkommen kann.
Neben dem Schutz im Privatbereich bewähren sich seit Jahren professionelle Brandmeldesysteme in Betrieben, Hotels, Gaststätten, Kaufhäusern, öffentlichen Gebäuden sowie in der gesamten Industrie. Brandmeldesysteme schützen Leben und Gesundheit und sichern Firmenexistenzen – das Elektrohandwerk berät Sie kompetent und zuverlässig.

Wo Sie Rauchmelder kaufen können:
Rauchmelder können Sie erwerben im Elektrofachhandel, bei Sicherheitsunternehmen, Brandschutzfirmen und in Baumärkten.

Worauf Sie beim Kauf achten sollten:

      • Verwenden Sie nur optische Rauchmelder.
      • Empfehlenswert sind batteriebetriebene Rauchmelder – sie bleiben auch bei Stromausfall funktionsfähig.
      • Das VdS-Zeichen steht für Sicherheit und Qualität.
      • Vorhandensein:
        – eines Prüfknopfes zur Funktionskontrolle
        – einer akustischen Batteriewechselanzeige
        – einer Montagesperre bei fehlender / nichteingelegter Batterie

Kommt die Feuerwehr auch bei Wespen, Bienen und Hornissen?

Wespen, Bienen, Hornissen und ähnliche Insekten, (sogenannte Hymenopteren) stellen im Allgemeinen keine Gefahr dar. Alle Hymenopteren können stechen. Dies ist zwar schmerzhaft, jedoch in der Regel nicht besonders gefährlich oder gar tödlich. Lediglich für Menschen mit Insektengiftallergie (2-3% der Bevölkerung) können Stiche schwerwiegende Folgen haben.
Hymenopteren (Wespen, Bienen, Hornissen und ähnliche Insekten) üben eine wichtige Bestandsregelung bei Ernte- und Forstschädlingen aus und bestäuben zahlreiche Wild- und Kulturpflanzen.
Wespen unterstehen dem allgemeinen Schutz, eine Vielzahl von Arten sogar einem besonderen Schutz. Das heißt, ohne einen triftigen Grund dürfen Nester nicht entfernt werden.
Hornissen (Vespa crabro) und die Hummeln (Bombus species) sind nach § 44 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) besonders geschützt. Sie dürfen grundsätzlich nicht ohne besondere Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde bekämpft werden.
Die Feuerwehr rückt zur Entfernung von Insektennestern nur dann aus, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt. Eine Gefahr durch Hymenopteren ist dann gegeben, wenn die Nutzer einer Einrichtung in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind und sich dadurch vor dem Insektenbefall nicht ausreichend schützen können.
Hymenopteren leben nur wenige Monate, daher kann man die Nester im Herbst problemlos entfernen und umsiedeln, sie sind um diese Jahreszeit verlassen und stellen keine Gefahr mehr dar.
Weitere Informationen zu Hornissen, Wespen und ähnliche Insekten können Sie unter www.hornissenschutz.de oderwww.hymenoptera.de nachlesen.
Die Fachberater für Hornissen- und Wespenschutz Baden-Württemberg werden durch die unteren Naturschutzbehörden der Stadt- und Landkreisverwaltungen in Baden-Württemberg vermittelt.
Auf der Webseite des Dezernats „Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis“ (http://www.rhein-neckar-kreis.de/) können sie die aktuellen Telefonnummern finden.


Waldbrandgefahr

Vermeidung von Waldbränden
Hohe Temperaturen und sonniges Wetter geben den Bürgerinnen und Bürgern seit Wochen erste Sommergefühle. Woran aber noch nicht gedacht wird, sind die mit dieser Wetterlage verbundenen Waldbrandgefahren.
Nur durch den verantwortungsvollen Umgang mit der Natur lassen sich Waldbrände vermeiden. Bitte beachten Sie die Sicherheitstipps der Feuerwehr für Natur und Grillvergnügen:
·         Beachten Sie das absolute Verbot für offenes Feuer in Wäldern; dies gilt auch für Grillfeuer
– fragen Sie nach ausgewiesenen Grillplätzen.
·         Ebenso ist es verboten, in den Wäldern zu rauchen.
·         Werfen Sie keine brennenden Zigaretten aus dem Autofenster.
·         Benutzen Sie nur ausgewiesene Parkplätze beim Ausflug in die Natur.
Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
·         Werfen Sie in Wald und Flur keine Flaschen achtlos weg, es könnte zum Brennglaseffekt kommen.
·        Halten Sie die Zufahrten zu Wäldern frei – sie sind wichtige Rettungswege.
Beachten Sie unbedingt Park- und Halteverbote.
·         In einigen Gebieten ist der Zugang zu Waldgebieten untersagt – bitte folgen Sie diesem Verbot.
·         Melden Sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort über Notruf 112.
·         Verhindern Sie Entstehungsbrände, unternehmen Sie Löschversuche, wenn Sie sich dabei nicht selbst
in Gefahr bringen, und rufen Sie in jedem Fall die Feuerwehr zur Nachkontrolle.


Umgang mit Feuer und Licht

Beim Rauchen und beim Umgang mit Zündmitteln, offenem Feuer oder Licht ist zu sichern, dass brennbare Stoffe, Materialien und Gegenstände nicht durch Flammen, Wärmeübertragung, Glut oder glimmende Rückstände entzündet werden können. Das Wegwerfen glimmender Tabakreste, brennender Gegenstände und ähnlichem auf brennbaren Untergrund oder in die Nähe brennbarer Stoffe sowie aus Fahrzeugen und Verkehrsmitteln ist nicht gestattet. Bei der Verwendung von Kerzen, Räucherkerzen oder ähnlichem sind nicht brennbare Untersetzer oder geeignete Kerzenhalter zu benutzen. Deren Standsicherheit muss gewährleistet sein.

Das Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer darf nicht erfolgen:
in Stallungen, Schuppen, Kellern, in denen sich brennbare Stoffe befinden, auf Dachböden sowie in Räumen, die der Unterstellung von Kraftfahrzeugen dienen,
in Be- und Verarbeitungs- sowie Lagerräumen für brennbare Stoffe,
in Räumen, in denen explosionsgefährliche Gas-, Dampf-, Nebel- oder Staubluftgemische auftreten können,
beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten,
in anderen Räumen und Bereichen sowie auf Flächen, die zur Verhinderung von Bränden und Explosionen entsprechend gekennzeichnet sind.

Holzkohlegrill
Holzkohlegrills sind so zu betreiben, dass durch Funkenflug, Glut und ähnliches keine Brände entstehen können. Holzkohlegrills müssen, sofern durch örtliche Bedingungen oder herrschende Windverhältnisse keine größeren Abstände erforderlich werden, zu Öffnungen in nicht brennbaren Außenwänden von Gebäuden, zu brennbaren Gebäudeaußenwandflächen, zu Zelten und zu Lagern mit brennbaren Stoffen mindestens 3 m Entfernung haben:
Während des Betreibens sind sie zu beaufsichtigen. Brennmaterial ist mindestens 1 m entfernt aufzubewahren.
Brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht in Flammen oder Glut gegossen werden.


Betrieb von Feuerstätten in Gebäuden

Feuerstätten sind so zu betreiben, dass sie nicht brandgefährlich werden können. Sie müssen ausreichend beaufsichtigt werden. Feste Stoffe dürfen in Feuerstätten nicht mit brennbaren Flüssigkeiten entzündet werden.

Feuerstätten dürfen nicht betrieben werden in Räumen,
in denen größere Mengen leicht entzündbarer Stoffe hergestellt, verarbeitet oder aufbewahrt werden oder
in denen explosionsgefährliche Gas-, Dampf-, Nebel oder Staubgemische auftreten können.

Ortsfeste Feuerstätten
Ortsfeste Feuerstätten für feste Brennstoffe, die auf brennbaren Fußböden oder Fußbodenbelägen aufgestellt sind, müssen vom Heizbeginn bis zum Schließen der Feuerungs- und Aschetür sowie bei der Ascheentleerung eine nicht brennbare Vorlage vor der Feuerungs- bzw. Ascheöffnung haben. Diese Vorlage muss mindestens 50 cm vor und mindestens 30 cm beiderseits seitlich der Feuerungsöffnung den Fußboden überdecken (FeuVo §4, Abs. 9).

Das Trocknen von Wäsche, Holz und anderen brennbaren Stoffen ist über oder in einem Abstand von weniger als 0,5 m neben Feuerstätten nicht zulässig. In Strahlungsrichtung ist ein Mindestabstand von 1 m einzuhalten.

Aufbewahrung und Transport von Asche
Asche aus Feuerstätten und von Tabakwaren sind so aufzubewahren und zu transportieren, dass eine Brandentstehung durch Funkenflug, Wärmeübertragung, herausfallende Glut oder Durchbrennen des Behältnisses ausgeschlossen ist. Das Einfüllen von Asche in Sammelbehälter darf nur in völlig ausgekühltem Zustand erfolgen.

Die Aufbewahrung von Asche aus Feuerstätten darf nicht erfolgen:
auf oder unter Treppen und Podesten aus brennbaren Baustoffen
auf Dachböden und in Räumen mit leicht entzündlichen Stoffen.


Information zum Verbrennen von Grünschnitt und Gärtnerischen Abfällen

r das Verbrennen von Grünschnitt und Gärtnerischen Abfällen gelten bestimmte Voraussetzungen und Anforderungen:
Pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, können außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, verbrannt werden, soweit sie nicht anderweitig entsorgt bzw. verarbeitet werden können.
Diese Abfälle dürfen nur unter ständiger Aufsicht von einer zuverlässigen Person verbrannt werden.
Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen.
Das Abbrennen der Abfälle ist so zu steuern, dass das Feuer unter ständiger Kontrolle gehalten wird.
Bevor die Feuerstelle verlassen wird ist durch die Aufsichtsperson sicherzustellen, dass Feuer und Glut erloschen sind.
Folgende Mindestabstände sind einzuhalten:
– 50 Meter von Gebäuden und Baumbeständen
– 100 Meter von Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen
Eine Anmeldung solcher Grünschnittverbrennungen bei der Gemeinde, Ordnungsbehörde, sollte erfolgen.
Wichtig ist jedoch unbedingt die Einhaltung der Vorschriften.
Sollte mind. eine dieser Vorschriften nicht eingehalten werden und es zu einem Feuerwehreinsatz kommen, zählt das ursprünglich geplante „Nutzfeuer“ als Brand und ist durch die Feuerwehr abzulöschen. Dieser Einsatz wird dem Verantwortlichen von der Gemeinde in Rechnung gestellt.

Zudem muss die Feuerwehr auch bei einem angemeldeten Nutzfeuer bei einer Alarmierung durch die Leitstelle auf jeden Fall die Brandstelle anfahren, um zu kontrollieren, ob es sich nicht um ein außer Kontrolle geratenes Nutzfeuer oder sogar um ein  zusätzliches Schadensfeuer im zufällig gleichen Gebiet handelt.